1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle durch BECOM Software AG erbrachten Leistungen einschließlich Verkauf, Service, Erstellung von Programmen, Beratung und Projektplanung.
Sollte der Kunde einzelne der nachfolgenden Bedingungen nicht akzeptieren, so bedarf es für deren Abänderung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Vereinbarungen ändern diese AGB nicht und sind für BECOM Software AG nicht verbindlich.
Etwaige diesen AGB entgegenstehende AGB eines Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese durch BECOM Software AG schriftlich anerkannt wurden. Ergänzende AGB eines Kunden können auch ohne schriftliche Anerkennung Gegenstand des Vertrages werden.

2. Vertragsschluss / Angebote

Mit Ausnahme von Bargeschäften kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung eines Angebotes durch BECOM Software AG zustande. Angebote von BECOM Software AG sind bis zu deren schriftlichen Bestätigung unverbindlich und verpflichten BECOM Software AG nicht zur Leistung.
Nach Unterzeichnung eines Angebotes durch den Kunden ist BECOM Software AG berechtigt, innerhalb von vier Wochen seit Erhalt des unterzeichneten Angebotes zurückzutreten. Einer Angabe von Gründen bedarf es hierzu nicht. Das Rücktrittsrecht vom Angebot besteht insbesondere dann, wenn Lieferanten von BECOM Software AG innerhalb von vier Wochen seit Erstellung des Angebotes eine Veränderung ihrer Preise vornehmen oder Lieferschwierigkeiten auftreten.
Nach schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch BECOM Software AG ist diese für die Dauer von 14 Tagen an die angegebenen Preise gebunden. Kann innerhalb dieser Zeit eine Lieferung aus Gründen, die nicht im Verschulden von BECOM Software AG liegen, nicht erfolgen, so ist eine Haftung von BECOM Software AG wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. BECOM Software AG erklärt sich jedoch bereit, den Kunden bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die Lieferfirma zu unterstützen und gegebenenfalls eigene Ansprüche aus der verspäteten Lieferung gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten.
Nach Ablauf von 14 Tagen ist BECOM Software AG berechtigt, die im Angebot kalkulierten Preise zu ändern, wenn BECOM Software AG selbst durch die Lieferanten andere Preise berechnet bekommt.

3. Lieferung / Abnahme der Leistung

Lieferung / Abnahme der Leistung erfolgt grundsätzlich im Geschäftslokal der BECOM Software AG.
Verlangt der Kunde eine Lieferung an einen anderen Ort, so erfolgt die Lieferung auf Kosten und im Risiko des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn BECOM Software AG die bestellte Leistung selbst auf Verlangen an den Kunden liefert und sich nicht eines Spediteurs bedient. In allen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Leistung auf den Kunden über, sobald die Übergabe nicht im Geschäftslokal der BECOM Software AG erfolgt.
Auf Verlangen des Kunden wird der Transport der Leistung durch einen Spediteur ausgeführt und die Leistung gegen zusätzliche Berechnung gegen Untergang versichert. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich diese Form der Lieferung, kann BECOM Software AG auch selbst anliefern, ohne zur Versicherung der Leistung verpflichtet zu sein.
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen ab Kenntnis der Bereitstellung die Leistung abzunehmen.
Nach Ablauf dieser Frist ist BECOM Software AG berechtigt, für jeden Tag der Nichtabnahme einen Betrag in Höhe von EUR 5.- als Verzugsgebühr zu verlangen. Hierdurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, BECOM Software AG kann keine Haftung für während der Zeit des Annahmeverzugs entstehende Schäden an der Leistung oder deren vollständigen Untergang übernehmen. Mit Eintritt des Verzuges haftet der Kunde auch dann für den zufälligen Untergang der Sache, wenn es sich um eine der Gattung nach bestimmbare und vertretbare Leistung handelt. Gleiches gilt für den Untergang oder die Beschädigung der Leistung durch fahrlässiges Handeln von BECOM Software AG.
Hat der Kunde nach vier Wochen seit Kenntnis der Bereitstellung der Leistung die Leistung nicht abgenommen, so ist BECOM Software AG neben der Geltendmachung der bereits genannten Verzugsgebühren berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wobei BECOM Software AG nach eigener Wahl berechtigt ist, als Schadensersatz pauschal 25% der Gegenleistung oder den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

4. Zahlung

Die Zahlung der Leistung hat spätestens vier Wochen nach vollständiger Lieferung durch BECOM Software AG zu erfolgen, bei der Lieferung von selbständig verwendbaren Teilleistungen vier Wochen nach Rechungsstellung bezüglich der Teilleistungen.
BECOM Software AG ist bei verspäteten Zahlungen berechtigt, ohne Nachweis der tatsächlichen Zinsen als Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen.
Bei Leistungen im Wert von mehr als EUR 2.500 ist BECOM Software AG berechtigt, 20% des Wertes der Leistung als Vorschuß zu verlangen, sobald eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch BECOM Software AG erfolgt ist.
Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung des Kaufpreises durch den Kunden sind nur möglich, wenn der die Aufrechnung oder Zurückbehaltung rechtfertigende Grund rechtskräftig festgestellt oder schriftlich durch BECOM Software AG anerkannt ist.

5. Mängel / Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Leistung sowie Beschädigungen von Verpackungen sind durch den Kunden unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Kenntnis hiervon an BECOM Software AG mitzuteilen. Bei später angezeigten Mängeln trotz Kenntnis des Mangels ist BECOM Software AG berechtigt, Garantieleistungen zu verweigern.
Die Rechte des Kunden aus fehlerhafter Leistung sind begrenzt auf das Recht der Nachbesserung. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß BECOM Software AG trotz dreimaliger Versuche nicht in der Lage ist, den Mangel der Leistung zu beseitigen.
BECOM Software AG gewährt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenlose Garantieleistungen, darüber hinaus Garantieleistungen dann, wenn der Hersteller ebenfalls eine weitergehende Garantie gewährt.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Auslieferung, bei unselbständigen Teillieferungen mit dem Tag der Einsatzfähigkeit der Teilleistung für den beabsichtigten Zweck.
Garantieansprüche erlöschen in jedem Fall dann, wenn der Kunde eigene Eingriffe in den Leistungsgegenstand vorgenommen hat, insbesondere dann, wenn Garantie- und Sicherheitssiegel durch den Kunden beschädigt wurden.
Die Garantieleistung wird in den Geschäftsräumen der BECOM Software AG erbracht. Die Versendung der mangelhaften Leistung ist Aufgabe des Kunden. Für die Entgegennahme der mangelhaften Leistung am Ort des Kunden und den Transport zum Geschäftslokal von BECOM Software AG gilt das oben unter 3 genannte.

6. Haftung

Das Recht des Kunden auf Schadensersatz aus fehlerhafter Leistung sowie aus Mangelfolgeschäden insbesondere die Geltendmachung von Gewinnverlusten durch den Ausfall der Leistung oder den Verlust von Daten ist beschränkt auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von BECOM Software AG.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von BECOM Software AG gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BECOM Software AG. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die von BECOM Software AG erbrachte Leistung an Dritte weiterveräußert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Dritten über den bestehenden Eigentumsvorbehalt und BECOM Software AG über die Veräußerung an einen Dritten sowie dessen Namen und Adresse zu informieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist BECOM Software AG berechtigt, sämtliche entstehenden Schäden hieraus gegen den Kunden geltend zu machen oder sofort vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Kunden aus der Weiterveräußerung der Leistung werden bereits jetzt an BECOM Software AG in Höhe bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung abgetreten.

8. Gerichtsstandsvereinbarung

Für den Fall von Streitigkeiten über Leistungen an Kaufleute gilt Weimar als vereinbarter Gerichtsstand.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 10/2010

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